Rechtsberatung – Prozessführung – Mediation
Anfechtungs- und Haftungsansprüchen von Insolvenzverwaltern. Aufgrund unserer Spezialisierung werden wir von namenhaften Strafkanzleien als Co-Verteidiger angesprochen, um den zivilrechtlichen Teil der Wirtschaftsstrafverfahren abzudecken und um bereits hier mögliche Haftungsansprüche vorzubeugen.
Hier liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktmarkt, Insolvenzrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht.
Bei der Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer und Firmeninhaber von Einzelunternehmen gehören wir zu den erfolgreichsten Kanzleien, was sich der äußerst hohen Abwehrquote entnehmen lässt.
Im Insolvenzrecht beraten wir ebenfalls im Zusammenhang mit der Restrukturierung und Krisenbewältigung von Firmen bis hin zur Stellung des Insolvenzantrages und die Abwehr von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen von Insolvenzverwaltern.
Aufgrund unserer Spezialisierung werden wir von namenhaften Strafkanzleien als Co-Verteidiger angesprochen, um den zivilrechtlichen Teil der Wirtschaftsstrafverfahren abzudecken und um bereits hier mögliche Haftungsansprüche vorzubeugen.
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